was Wir tun

was vir tuin

 MENU
 MENU

ERBEN UND SCHENKEN.

Alles ist vergänglich. Der Gedanke mag nicht angenehm sein. Doch ist es nicht beruhigend zu wissen, alles sicher für Sie selbst und Ihre Liebsten geregelt zu haben?

WENN ES UMS ERBEN GEHT

Hinterlassen Sie Klarheit. Erstaunlicherweise regeln nur rund 30% der Deutschen alle offenen Fragen über ein Testament. Dabei kann ein wohl durchdachtes notarielles Testament Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen und Erbschaftsteuer vermeiden. Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille am Ende auch Ihr letzter Wille bleibt. Jeder Sachverhalt ist anders – wir beraten Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

WAS PASSIERT OHNE TESTAMENT?

TODTRAURIG – DER STREIT DANACH. Nur wenige Bereiche sind so von Fehleinschätzungen durchzogen, wie das Thema Erben und Testament. Ohne Testament oder Erbvertrag wird der gesamte Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt – ohne Rücksicht auf das, was Sie sich zu Lebzeiten vielleicht gewünscht hätten. Sie meinen, dass ohne Testament der Ehepartner alles erbt? Falsch! Die gesetzliche Erbfolge steckt für viele voller Überraschungen. Denn im Falle der gesetzlichen Erbfolge erben so gut wie immer mehrere Angehörige gemeinsam z.B. der überlebende Ehegatte mit den – auch einseitigen – Kindern des Verstorbenen oder bei Kinderlosigkeit mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Nichteheliche Lebensgefährten erben ohne Testament dagegen nichts. Die Verteilung des Nachlasses führt oft zu jahrelangem Streit zwischen den Erben und manchmal auch zum erzwungenen Verkauf des Eigenheims. Gestalten Sie Ihre Nachlassplanung durch ein notarielles Testament selbst und schaffen Sie Sicherheit für Ihre Angehörigen. Jeder Sachverhalt ist anders – doch mit unseren Notaren Dr. Jörg Munzig und Josef Hölzlein in Neu-Ulm lassen sich alle Wünsche eindeutig regeln.

VORTEILE EINES NOTARIELLEN TESTAMENTS.

JEDER BEKOMMT, WAS ER SOLL. UND NICHT, WAS ER WILL.
 Gemeinsam arbeiten wir die Ziele Ihrer Nachlassplanung heraus und zeigen Ihnen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten auf. Wir Notare sorgen bei Erstellung des Entwurfes für eine rechtlich korrekte Formulierung Ihres letzten Willens. Das vermeidet Streit zwischen den Erben und sichert Ihren letzten Willen vor Angriffen nicht bedachter Angehöriger. Wir beraten Sie gerne in Fragen der Erbschaftsteueroptimierung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen. Das notarielle Beurkundungsverfahren beugt zudem Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit und an der Authentizität des Testamentes vor. Wir sind in Neu-Ulm, Ulm und der Region Ihr Partner in all diesen Belangen.

Die sichere Verwahrung am zuständigen Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister in Berlin schützen Ihren letzten Willen vor Verlust und sorgen für eine zeitnahe Nachlassabwicklung.

Ein notarielles Testament ist auch ein Erbnachweis gegenüber Banken, Grundbuchamt etc. und spart somit Ihren Erben die Kosten eines Erbscheins. Ein Erbschein würde bei einem Vermögen von ca. 150.000,- EUR Gebühren in Höhe von 708,- EUR auslösen, ein notarielles Einzeltestament kostet dagegen nur 354,- EUR (zzgl. 19% MwSt.) und die juristische Beratung ist inklusive.

WAS LÄSST SICH REGELN.

JEDER LEBT ANDERS. DOCH JEDER WÜNSCHT SICH SICHERHEIT.
 Wir leben in Zeiten ganz individueller Familien- und Lebensentwürfe. Patchworkfamilien. Alleinerziehende. Stief- oder Halbgeschwister. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Wir finden das alles wunderbar. Denn auch im Erbfall kann hier Klarheit herrschen – ganz ohne Streit. Wir regeln mit Ihnen gemeinsam den Nachlass durch Erbeinsetzung, Vermächtnisse an Dritte, Teilungsordnungen im Falle, dass das Erbe unter mehreren Hinterbliebenen aufgeteilt werden soll oder wir setzen einen Testamentsvollstrecker ein. Dies ist vornehmlich bei Minderjährigen oder der Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen sinnvoll. Wir benennen den Vormund für Minderjährige oder schaffen Auflagen für Grabpflege oder Betreuung von Haustieren. Und auch im Hinblick auf Lebensversicherungen und Gesellschaftsbeteiligungen bieten wir Beratung an. Durch eine Rechtswahl können wir am Ende auch die Anwendung des Erbrechts entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit festlegen. Und weil sich alles im Leben ändern kann, lassen sich alle Anordnungen mit uns auch von Zeit zu Zeit anpassen – wenn Sie das möchten.

HILFE, ICH ERBE!

FORMALIEN SIND ALLER ERBEN ANFANG. Bei einer Erbschaft kommt leider viel Bürokratie auf Sie zu. Wollen Sie die Erbschaft ausschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist? Sie brauchen einen Erbschein zum Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber Banken oder Grundbuchamt? Sie haben eine oder mehrere Immobilien geerbt und möchten den Nachlass aufteilen? Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ausschlagung, Erbscheinantrag und Nachlassauseinandersetzung als kompetenter Berater zur Seite.

SCHENKEN

Manches lässt sich schon zu Lebzeiten regeln. So ist die Einbeziehung eines Notars für die Schenkung von Grundbesitz, Erbanteilen, Geschäftsanteilen, künftigen Schenkungen oder auch damit verbundenen Erb- und Pflichtteilsverzichten gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt viele gute Gründe Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen: ein strukturierter und wohlüberlegter Generationenwechsel im Unternehmen, Überlassung von Grundeigentum zum Erhalt des Familienbesitzes, das Ausschöpfen steuerlicher Freibeträge, die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen oder die ehebedingte Zuwendung zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder zur steuergünstigen Umverteilung. Schenken kann dabei komplizierter sein als man denkt. Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten wie den Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht), Leibrenten oder Ausgleichszahlungen gegenüber Geschwistern, Rückforderungsrechten bei Insolvenz, Vorversterben des Beschenkten oder einem nicht gewünschten Weiterverkauf und haben dabei auch steuerliche und pflichtteilsrechtliche Aspekte im Blick.

STEUERN

Alles lässt sich steuern. Auch die Steuern. Bei lebzeitigen Übertragungen oder der Nachlassplanung kann eine erbschaftsteueroptimierte Gestaltung viel Geld sparen. Zuwendungen von höheren Vermögenswerten oder an Personen außerhalb des engsten Familienkreises z.B. Geschwistern oder nichtehelichen Lebensgefährten können hohe Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuerforderungen nach sich ziehen.

Holen Sie sich Rat bei uns, wie wir strategisch vorgehen können und in welchen Fällen sogar steuerfrei vererbt werden kann. Gerne können wir uns auch mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Montag

telefonisch

Dienstag

telefonisch

Mittwoch

telefonisch

Donnerstag

telefonisch

Freitag

telefonisch

chevron-down