Manches lässt sich schon zu Lebzeiten regeln. So ist die Einbeziehung eines Notars für die Schenkung von Grundbesitz, Erbanteilen, Geschäftsanteilen, künftigen Schenkungen oder auch damit verbundenen Erb- und Pflichtteilsverzichten gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt viele gute Gründe Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen: ein strukturierter und wohlüberlegter Generationenwechsel im Unternehmen, Überlassung von Grundeigentum zum Erhalt des Familienbesitzes, das Ausschöpfen steuerlicher Freibeträge, die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen oder die ehebedingte Zuwendung zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder zur steuergünstigen Umverteilung. Schenken kann dabei komplizierter sein als man denkt. Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten wie den Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht), Leibrenten oder Ausgleichszahlungen gegenüber Geschwistern, Rückforderungsrechten bei Insolvenz, Vorversterben des Beschenkten oder einem nicht gewünschten Weiterverkauf und haben dabei auch steuerliche und pflichtteilsrechtliche Aspekte im Blick.