DIE SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG.
LIEBER VORHER ALS IM SCHEIDUNGSVERFAHREN. Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung von gemeinsamem Vermögen, insbesondere Grundbesitz, können und sollten gegebenenfalls vor einem Scheidungsverfahren getroffen werden. Das spart oft Zeit, Nerven und Geld. Wir beraten Sie als neutrale Vermittler und suchen gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende und faire Lösung.