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DIE
LIEBE.

Liebe und Verträge – ist das nicht unromantisch? Nein. Denn diese Regelungen können das flaue Gefühl in der Magengrube beenden, das in manchen Fällen nach Verschwinden der Schmetterlinge eben dort eintritt. Gesetz ist Gesetz. Liebe ist Liebe. Regelungen am Tisch eines Notars schaffen Freiheiten, um sorglos in die gemeinsame Zukunft zu blicken – ohne sich Gedanken zu machen, was wohl passiert, wenn aus Liebe eine Ehe, oder einer Ehe eine Scheidung wird. Also: Gibt es etwas Romantischeres, als die Freiheit, sich sorglos zu verlieben?

DIE
EHE

Ja-Sagen. Nur nicht unüberlegt. Das Gesetz nimmt keine Rücksicht darauf, wie Sie Ihre Ehe planen: Außer, Sie haben zuvor einen Notar zu Rate gezogen, um notarielle Regelungen im Hinblick auf Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen und mehr zu treffen.

Wir, die Notare Munzig&Hölzlein beraten Sie neutral, damit alles fair läuft: Dem eigenen Partner gegenüber. Den Kindern. Und der Liebe.

DER EHEVERTRAG.

KLARE UND INDIVIDUELL ANGEPASSTE VERHÄLTNISSE IM SCHEIDUNGSFALL. Im Falle einer Scheidung gilt nach den gesetzlichen Regelungen – stark vereinfacht – der Halbteilungsgrundsatz d.h. das in der Ehezeit erworbene Vermögen (Zugewinnausgleich) sowie die in der Ehezeit erworbene Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) werden zwischen dem Scheidungspaar hälftig aufgeteilt. Auch im Rahmen der Berechnung des nachehelichen Unterhalts werden beide Einkommen grundsätzlich zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

Die gesetzlichen Regelungen gehen von einem „Wirtschaften in einen Topf“ aus, unabhängig von den beabsichtigten oder tatsächlichen ehelichen Verhältnissen. Eheverträge modifizieren die gesetzlichen Regelungen und passen die Scheidungsfolgen an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So können Eheverträge Ihr Unternehmen im Scheidungsfall schützen oder Zuwendungen Ihrer Eltern aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen.

NICHTEHELICHE PARTNERSCHAFT.

TRAUEN SIE SICH NOCH NICHT? Keine Ehe. Kein Erbrecht. Ganz einfach. Auch bei Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen bei Trennung sieht es leider nicht besser aus. Doch ein Notar kann Einiges für Sie regeln! Vom Sorgerecht für die Kinder über die Ansprüche an gemeinsamen Immobilien bis hin zu Abfindungen, Ausgleichs- und Rückforderungsrechten. Außerdem macht es Sinn, eine Vorsorge- oder Generalvollmacht sowie ein Testament oder einen Erbvertrag auszuarbeiten. So sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite.

DIE
EINGETRAGENE
PARTNERSCHAFT

Weil Liebe nun mal nicht nachfragt. Für homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft gelten heute dieselben Rechte und Pflichten, wie für heterosexuelle Ehepaare. Damit steigt auch der Beratungsbedarf. Wie in jeder Ehe gelten auch hier der Halbteilungsgrundsatz sowie die Regelungen zu Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt, sollten die Partner nichts anderes vereinbart haben.

Das Äquivalent zum Ehevertrag – der Lebenspartnerschaftsvertrag – dient dazu, Rechte und Pflichten an die persönlichen Wünsche anzupassen. Eine solche Regelung ist auch nur mit notariellem Beistand realisierbar. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

AM ENDE
DER LIEBE

Ab und zu kommt die Liebe abhanden – damit nicht noch der Respekt abhanden kommt, lohnt es sich, eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zu treffen. Das vermeidet Streit, Aufwand, Kosten und Ärger, die als Scheidungsfolgen oft vorprogrammiert sind. Mit notariellen Regelungen können so klare Grundlagen geschaffen werden, die rechtlich Bestand haben und welche die Belastungen aus wirtschaftlicher und rechtlicher Unsicherheit minimieren.

DIE SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG.

LIEBER VORHER ALS IM SCHEIDUNGSVERFAHREN. Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung von gemeinsamem Vermögen, insbesondere Grundbesitz, können und sollten gegebenenfalls vor einem Scheidungsverfahren getroffen werden. Das spart oft Zeit, Nerven und Geld. Wir beraten Sie als neutrale Vermittler und suchen gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende und faire Lösung.

KINDSCHAFTS-
SACHEN

Kinder sind Zukunft. Wir geben Sicherheit – egal, was das Leben einmal bringt. Ihnen als Eltern. Und vor allem auch Ihren Kindern. Adoptionen, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sowie Vereinbarungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin können über unsere Notarkanzlei geregelt werden.

Montag

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