was Wir tun

was vir tuin

 MENU
 MENU

VORSORGE.

Vertrauen statt Bevormundung. Ihr ganzes Leben haben Sie selbst bestimmt, was mit Ihnen passiert. Und plötzlich geht das nicht mehr, weil ein Unfall oder eine Krankheit Ihnen dazu die Kraft nehmen. Sind Sie sicher, dass andere für Sie so entscheiden werden, wie Sie es sich dann wünschen würden? Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Sie sich sicher sein, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie da ist. Die Kombination der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist die einzig sinnvolle Entscheidung. Wir sind Ihre Berater dabei.

DIE
VORSORGE-
VOLLMACHT

Was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können, wie und wo im Alter, nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit die medizinische Pflege stattfindet? Bankgeschäfte, die Verwaltung Ihres Vermögens und die alltäglichen aber wichtigen Entscheidungen: Wer kümmert sich darum?

Viele überrascht, dass ohne Vorsorgevollmacht die eigenen Angehörigen hierzu nicht (!) automatisch gesetzlich berechtigt sind. Bestimmen Sie notariell, wer entscheiden darf! Wir unterstützen Sie hierbei.

WAS SICH REGELN LÄSST.

GIBT ES KEINE VORSORGEVOLLMACHT, GREIFT DER GESETZLICH VORGESEHENE WEG: Das zuständige Betreuungsgericht wird eine Person bestimmen, die sie in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertritt. Auch wenn ein naher Angehöriger als Ihr Betreuer bestimmt wird, wird das Gericht diesen Betreuer immer kontrollieren, was sehr belastend sein kann. Dieser Weg ist zeit- und kostenintensiv. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wen Sie bevollmächtigen und machen die gesetzliche Betreuung überflüssig. Der Bevollmächtigte kann freier und unbürokratischer für Sie handeln als ein gerichtlich ernannter Betreuer und Ihren Vertrauenspersonen bleibt mehr Zeit, sich um Sie als Mensch zu kümmern anstatt Formalien zu erledigen. Die Vollmacht umfasst sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten (wie z.B. Bankgeschäfte oder Erklärungen gegenüber dem Finanzamt und Versicherungen bis hin zu Verfügungen über Grundbesitz) als auch persönliche Angelegenheiten. Wer darf Verträge schließen? Wer darf Bankgeschäfte erledigen und Ihr Vermögen verwalten? Wer bekommt umfassende Auskunft bei Ärzten? Welchen medizinischen Untersuchungen wird zugestimmt und in wie weit sollen lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden? Wir bei Munzig&Hölzlein formulieren Ihren „vorletzten Willen“ unmissverständlich und rechtlich verbindlich.

IHRE VORTEILE.

DER VORTEIL EINER NOTARIELLEN VOLLMACHT? Privatschriftliche Vollmachten werden vom Grundbuchamt, Handelsregister und oft auch von Banken nicht anerkannt. Eine notarielle Vollmacht sehr wohl. Unsere Vorsorgevollmacht hat Bestand gegenüber allen privaten und staatlichen Stellen und gibt Ihren Bevollmächtigten den Handlungsspielraum, den sie brauchen. Ihre Vorsorgevollmacht wird auf Wunsch sogar von uns im Zentralen Vorsorgeregister registriert. Die Registrierung dient der Information des Betreuungsgerichts, um unnötige Betreuerbestellungen zu vermeiden. Und: Die vorangehende Beratung ist bei uns im Preis inbegriffen. Die Vorsorgevollmacht ist ein persönliches Dokument, das dem Inhaber weitreichende Befugnisse einräumt. Deshalb erhalten nach Beurkundung zunächst Sie alle Vollmachtsurkunden. Die Vollmacht gilt erst nach Aushändigung der Urkunden an Ihre Bevollmächtigten. Sie entscheiden über das „Ob“ und „Wann“ einer Bevollmächtigung einfach später.

Machen Sie es Ihren Bevollmächtigten einfacher, zu Ihrem Besten zu handeln – in allen Bereichen. Eine Vollmacht kann bis über Ihren Tod hinaus gelten. So kann beispielsweise ein Bevollmächtigter in vielen Fällen auch ohne Erbschein für die Erben handeln – auch wenn der Bevollmächtigte selbst Erbe ist. Das spart Zeit und Geld.

WAS KOSTET DAS?

DIE KOSTEN FÜR DIE BERATUNG, ERSTELLUNG UND REGISTRIERUNG … im Zentralen Vorsorgeregister sind nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung gestaffelt, die sich nach der Höhe Ihres Aktivvermögens richtet. (= Summe aller Vermögenswerte ohne Abzug von Verbindlichkeiten). Kostenbeispiel: Bei einem Aktivvermögen von 150.000,- EUR ergibt sich eine Beurkundungsgebühr für Ihre Vorsorgevollmacht in Höhe von 155,- EUR zzgl. 19% UStG. Zum Vergleich: Die Jahresgebühr für eine gerichtliche Betreuung beträgt mindestens 200,- EUR, bei einem zu berücksichtigenden Vermögen in Höhe von 150.000,- EUR bereits 300,- EUR pro angefangenes Jahr. Diese Gerichtsgebühren fallen für jede Betreuerbestellung an, auch bei der Bestellung eines nahen Angehörigen. Die Kosten für einen etwaigen Berufsbetreuer sind nochmal um ein Vielfaches höher.

DIE
PATIENTEN-
VERFÜGUNG

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihren Vertrauenspersonen überhaupt erst die Möglichkeit für Sie Entscheidungen zu treffen. In alltäglichen Angelegenheiten überlassen Sie die konkrete Entscheidung Ihren Vertrauten, weil sie am Besten wissen, was Sie gewollt hätten. Im Endstadium Ihres Lebens möchten Sie die Entscheidung über Leben und Tod jedoch Ihren Vertrauten abnehmen und selbst entscheiden. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, bei der Entscheidung über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen ist sie maßgeblich. Die behandelnden Ärzte sind somit an Ihren Willen gebunden, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Das gibt Ihnen, den behandelnden Ärzten und vor allem Ihren Angehörigen Sicherheit. Wir beraten Sie hierzu unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Montag

telefonisch

Dienstag

telefonisch

Mittwoch

telefonisch

Donnerstag

telefonisch

Freitag

telefonisch

chevron-down