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DAS UNTERNEHMEN.

Es gibt Ideen, die in uns wachsen. Und aus denen von Zeit zu Zeit ein eigenes Unternehmen werden soll. Damit der frische Unternehmergeist nicht durch Vorschriften, Kopfzerbrechen über die richtige Rechtsform oder wirtschaftliche Risiken ausgebremst wird, empfiehlt sich ein Beratungstermin bei den Notaren Munzig&Hölzlein in Neu-Ulm. Dabei ist es egal, ob Sie in Bayern oder in Baden-Württemberg Ihren Firmenstandort planen. Oder sonst irgendwo in Deutschland. Wir unterstützen Sie deutschlandweit, die Basis für Ihr Unternehmen zu legen. Auch bei späteren Veränderungen im Handelsregister wie z.B. Änderungen im Kreis der Gesellschafter, des Gesellschaftsvertrages, der Firmierung, des Firmensitzes oder in der Geschäftsführung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

DIE
GRÜNDUNG

Ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wie eine GbR können Sie ohne Mitwirkung eines Notars selbst gründen. Möchten Sie jedoch eine UG, AG oder GmbH gründen, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt viele Gestaltungsspielräume. Die Beratung durch einen Notar garantiert Rechtssicherheit.

DER PREIS DER SICHERHEIT.

HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN? Nicht jeder möchte mit seinem Privatvermögen haften und plant deshalb die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Bei einer GmbH müssen hierzu 25.000,- EUR Stammkapital vorhanden sein, bei einer UG wiederum nur 1,- EUR. Eine AG erfordert ein Grundkapital von 50.000,- EUR. Das Stammkapital muss jedoch nicht in jedem Fall sofort einbezahlt werden. Alle Formen erfordern einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Die Eintragung im Handelsregister übernimmt von Gesetzes wegen der Notar für Sie.

DER GESELLSCHAFTSVERTRAG.

IN GUTER GESELLSCHAFT AUSGEARBEITET – DER GESELLSCHAFTERVERTRAG: Ein notarieller Gesellschaftervertrag ist die Basis von Allem. Er regelt Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft, die Aufgaben der Gesellschafter und Geschäftsführer und deren Befugnisse oder notwendige Mehrheiten. Klärt, wer die Gesellschaft nach Außen vertritt, wie Gewinne verwendet werden sollen und was passiert, wenn Gesellschafter ausscheiden.

UNTERNEHMEN
IM WANDEL –
VERKAUF UND NACHFOLGE

Ein agiles Unternehmen ist wie ein lebender Organismus. Es verändert sich stetig und passt sich seiner Umwelt an. Es wächst, schrumpft, Strukturen und Beteiligungen ändern sich. Sobald der Verkauf von Geschäftsanteilen im Raum steht, das ganze Unternehmen veräußert werden soll oder eine Umwandlung durch Fusion oder Aufspaltung zweier Gesellschaften ansteht, die Rechtsform geändert oder das Kapital erhöht oder gesenkt werden sollen, ist ein Termin beim Notar der erste Schritt in die Zukunft … Wir passen die Verträge an, beraten Sie zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und bringen alles Weitere auf den Weg. Egal, ob es sich um Anpassungen der Gesellschafterverträge oder die Kommunikation mit dem Handelsregister handelt.

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