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DIE
URKUNDE.

Alltag war gestern. Unsere Welt verändert sich schneller, als jemals zuvor. Entscheidungen zu treffen fordert Weitblick und eindeutige und verlässliche Regelungen. Notarielle Urkunden bilden eine rechtssichere und klare Basis für alles, was das Leben so mit sich bringt – damit Ihr beurkundeter Wille die Jahrzehnte überdauert.

DIE
URKUNDE

Die notarielle Urkunde. Beste Voraussetzungen für Verlässlichkeit und Beständigkeit in rechtlichen Angelegenheiten. Aus diesem Grund ist die Mitwirkung eines Notars in vielen komplexen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie, um hiernach in allen notariellen Fragen rund um Ihre Immobilie, Ihr Unternehmen, Ihre Familien- und Erbangelegenheiten, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung einen Urkundenentwurf auszuarbeiten, mit Ihnen abzustimmen und Ihren Willen in einer notariellen Urkunde niederzulegen. Alles unter der Prämisse, juristische Klarheit zu schaffen, die Ihnen die Sicherheit gibt, alles Wichtige im Leben geregelt zu haben. So bildet die Notarkanzlei Munzig&Hölzlein in Neu-Ulm die vertrauliche Schnittstelle von Vertragspartner zu Vertragspartner oder von Ihnen zu Behörden, Finanzamt oder Registergerichten.

DIE VORTEILE:

NOTARIELLE URKUNDEN SCHAFFEN RECHTSSICHERHEIT. Sie sorgen für klare Verhältnisse und bewahren so Frieden und Einigkeit zwischen den Beteiligten auch in wechselhaften Zeiten. Wir in der Notarkanzlei Munzig&Hölzlein formulieren Ihre Absichten juristisch eindeutig, um so bei Gericht, bei Banken oder im Behördenwesen Sicherheit und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Rechtlich einwandfrei formulierte Sachverhalte und Ansprüche haben so ohne Inanspruchnahme einer Klage vor Gericht Bestand und können sogar im Ernstfall mit dem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Um die gesamte Abwicklung dieses Prozesses kümmern wir uns für Sie – von der Einholung oder Beantragung von Registereinträgen, Genehmigungen, Zeugnissen, über die Abwicklung mit Banken oder Gemeinden bis hin zum Vollzug bei Grundbuchamt und Handelsregister. Wir sind die Notarkanzlei an Ihrer Seite.

DER VOLLZUG.

KEINE SORGE. WIR MACHEN DAS. Sobald eine Urkunde verfasst wurde, kümmern wir uns um alles Weitere, damit jeder bekommt, was ihm versprochen wurde. So brauchen Sie weder Genehmigungen oder Zeugnisse einholen, noch Registereintragungen vornehmen. Das Team von Munzig&Hölzlein kümmert sich für Sie um Alles – egal, ob bei Handels-, Testament- oder Vereinsregister, bei Finanzamt, Gemeinde sowie dem Grundbuchamt. Der Vollzug der Urkunde wird durch uns zentral überwacht und der Leistungsaustausch – beispielsweise die Vorbereitung und Prüfung von Zahlungsvoraussetzungen – gesichert.

DIE URKUNDENVERWAHRUNG.

SICHER IST SICHER. Die Urschrift Ihrer Urkunde wird vom Notar archiviert und verwahrt, mit Ausnahme von Testamenten und Erbverträgen; diese werden vom Notar bei den Nachlassgerichten bis zu Ihrem Lebensende hinterlegt. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Notare beträgt 100 Jahre. So hält Ihr beurkundeter Wille auch stürmischen Zeiten stand und sorgt noch in Jahrzehnten für klare Verhältnisse. Kurz – höchste Sicherheit für Ihre Zukunft!

DIE GEBÜHREN.

EIN NOTAR IST FÜR JEDERMANN DA. Wie alle Notare arbeiten wir bei Munzig&Hölzlein nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem. So orientiert sich die finale Gebühr nicht an individuellen Stundensätzen, sondern an dem Geschäftswert des zu beurkundenden Vorgangs z.B. dem Kaufpreis oder dem Vermögen bei Testamentserrichtung. Notarielle Beratung, Urkundenentwurf und -anpassung, Beurkundung und Vollzug sind damit immer inklusive. Einen Notar kann sich also jeder leisten – und es lohnt sich. Wussten Sie, dass ein Erbschein fast doppelt so teuer ist, wie ein notariell beurkundetes Testament, das für Klarheit sorgt und den Erbschein ersetzt? Wir beraten Sie gerne …

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